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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Änderungen per 1. Januar 2010

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

die Harmonisierung in Europa schreitet voran. Die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG in nationales Luxemburger Recht erfordert nebst anderer Themen eine umfangreiche Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Nachstehend haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und Hinweise zusammengefasst. Die neue Ausgabe der AGB steht Ihnen als Download am Ende dieser Seite zur Verfügung.

Sollten Sie die AGB in Papierform benötigen, so können Sie diese bei Ihrem Berater gerne anfordern, der Ihnen die aktuelle Version per Post zusendet.

Bei Änderung der AGB haben Sie nun innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntgabe Gelegenheit, dieser Änderung schriftlich zu widersprechen.

Ihre
DZ BANK International

Änderungen allgemeiner Teil

Thema

Zinssätze und Wechselkurse
Die Festlegung von Zinssätzen und Wechselkursen erfolgt – vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen mit dem Kunden – marktkonform und ohne vorherige Benachrichtigung.

Einlagensicherung
Der Einlagensicherungsverein erstattet dem Kunden nun bis zu 100.000 Euro (früher 20.000 Euro) für seine gesicherte Einlage und bis zu 20.000 Euro für seine gesicherte Forderung aus dem Wertpapiergeschäft.

 

Änderungen aufgrund der Durchführung von Zahlungsdiensten in den Sonderbedingungen

Die "Bedingungen für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr" werden nun unter den "Sonderbedingungen für Zahlungsdienste" thematisiert.
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen aufgeführt.

Ausführungsfristen
Für die Ausführung einer Zahlung im europäischen Wirtschaftsraum in den Währungen der dazugehörigen Länder gilt künftig eine Frist von drei Geschäftstagen (bei elektronischer Einreichung) bzw. vier Geschäftstagen (bei beleghafter Einreichung). Diese Frist wird ab dem 1. Januar 2012 wiederum auf einen Geschäftstag (bei elektronischer Einreichung) bzw. auf zwei Geschäftstage (bei beleghafter Einreichung) herabgesetzt.

Kundenkennungen
Um die Beschleunigung des Zahlungsverkehrs durch die verkürzten Fristen für Zahlungsausführungen zu ermöglichen, dürfen Zahlungsaufträge künftig allein anhand der Kundenkennungen ausgeführt werden. Dazu zählen Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Wir bitten Sie daher künftig, bei Zahlungsaufträgen und sonstigen Angaben Ihre Kundenkennungen sorgfältig zu prüfen und anzugeben.

Abzüge
Zukünftig wird gewährleistet, dass Zahlungen – auch grenzübschreitender Art –- ungekürzt bei der Bank des Zahlungsempfängers ankommen. Abzüge vom Zahlungsbetrag dürfen grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. Dies gilt auch für zwischengeschaltete Banken.

Erstattungsansprüche
Bei Überweisungen ist die erstbeauftragte Bank dafür verantwortlich, dass der Gegenwert bei der Bank des Zahlungsempfängers fristgerecht und ungekürzt ankommt.

Haftungsbegrenzungen
Bei fehlerhaften Zahlungen entfallen Ansprüche der Kunden auf Erstattung und/oder Schadenersatz künftig erst nach Ablauf von 13 Monaten. Der Frist beginnt ab der jeweiligen Belastung Ihres Kontos im Zusammenhang mit der Zahlungsausführung. Wir bitten Sie, sich sofort mit uns in Verbindung zu setzen, wenn sich Unstimmigkeiten oder Fragen bei Geldtransfers ergeben.

Entgelte
Unserem Preis- und Leistungsverzeichnis können Sie entnehmen, welche Entgelte für Verbraucher bei Zahlungen innerhalb des Großherzogtums Luxemburg sowie in andere Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes in einer EWR-Währung berechnet werden. Sollten sich hierzu Änderungen ergeben, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit deren Bekanntgabe zu widersprechen.

 

 

Download

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anlage Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten

Entgelte im Privatkundengeschäft

Stand: Januar 2010

 


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