|
Änderungen allgemeiner Teil |
|
Thema |
|

|
Zinssätze und Wechselkurse
Die Festlegung von Zinssätzen
und Wechselkursen erfolgt – vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen
mit dem Kunden – marktkonform und ohne vorherige Benachrichtigung. |
|

|
Einlagensicherung Der Einlagensicherungsverein erstattet dem Kunden nun
bis zu 100.000 Euro (früher 20.000 Euro) für seine gesicherte Einlage und bis
zu 20.000 Euro für seine gesicherte Forderung aus dem Wertpapiergeschäft. |
|
|
|
Änderungen aufgrund der Durchführung von Zahlungsdiensten in den
Sonderbedingungen |
|
Die "Bedingungen
für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr" werden nun unter den "Sonderbedingungen
für Zahlungsdienste" thematisiert.
Im Folgenden werden die wesentlichen
Änderungen aufgeführt. |
|

|
Ausführungsfristen Für die Ausführung einer Zahlung im europäischen Wirtschaftsraum
in den Währungen der dazugehörigen Länder gilt künftig eine Frist von drei Geschäftstagen
(bei elektronischer Einreichung) bzw. vier Geschäftstagen (bei beleghafter Einreichung).
Diese Frist wird ab dem 1. Januar 2012 wiederum auf einen Geschäftstag (bei elektronischer
Einreichung) bzw. auf zwei Geschäftstage (bei beleghafter Einreichung) herabgesetzt.
|
|

|
Kundenkennungen Um die Beschleunigung des Zahlungsverkehrs durch die
verkürzten Fristen für Zahlungsausführungen zu ermöglichen, dürfen Zahlungsaufträge
künftig allein anhand der Kundenkennungen ausgeführt werden. Dazu zählen Kontonummer
und Bankleitzahl oder IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier
Code). Wir bitten Sie daher künftig, bei Zahlungsaufträgen und sonstigen Angaben
Ihre Kundenkennungen sorgfältig zu prüfen und anzugeben. |
|

|
Abzüge Zukünftig wird gewährleistet, dass Zahlungen – auch grenzübschreitender
Art –- ungekürzt bei der Bank des Zahlungsempfängers ankommen. Abzüge vom
Zahlungsbetrag dürfen grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. Dies gilt auch
für zwischengeschaltete Banken. |
|

|
Erstattungsansprüche Bei Überweisungen ist die erstbeauftragte Bank dafür
verantwortlich, dass der Gegenwert bei der Bank des Zahlungsempfängers fristgerecht
und ungekürzt ankommt. |
|

|
Haftungsbegrenzungen Bei fehlerhaften Zahlungen entfallen Ansprüche der Kunden
auf Erstattung und/oder Schadenersatz künftig erst nach Ablauf von 13 Monaten.
Der Frist beginnt ab der jeweiligen Belastung Ihres Kontos im Zusammenhang mit
der Zahlungsausführung. Wir bitten Sie, sich sofort mit uns in Verbindung zu setzen,
wenn sich Unstimmigkeiten oder Fragen bei Geldtransfers ergeben. |
|

|
Entgelte Unserem Preis- und Leistungsverzeichnis können Sie entnehmen, welche
Entgelte für Verbraucher bei Zahlungen innerhalb des Großherzogtums Luxemburg
sowie in andere Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes in einer EWR-Währung
berechnet werden. Sollten sich hierzu Änderungen ergeben, haben Sie ebenfalls
die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit deren Bekanntgabe
zu widersprechen. |
|
|
|
|
Download |
|

|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
|

|
Anlage
Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten |
|

|
Entgelte
im Privatkundengeschäft |