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Geldwäscheabwehr/Compliance

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Nachfolgend die Informationen zur Politik und den Maßnahmen der DZ BANK International S.A. (Registre de Commerce et des Sociétés: Luxembourg No. B 15579), um die Ausnutzung der DZ BANK International S.A. (DZI) zu Zwecken der Geldwäsche und zur Finanzierung des Terrorismus zu verhindern:

Die DZI steht unter der Kontrolle durch die Luxemburger Bankenaufsicht "Commission de Surveillance du Sector Financier" (CSSF). Die durch die CSSF erteilte Banklizenz erlaubt es der DZI Bankdienstleistungen anzubieten. Die Erbringung von Bankdienstleistungen verpflichtet die DZI, die Luxemburger Gesetze und Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus einzuhalten.

Die DZI hält die vorgeschriebene Politik und festgelegten Maßnahmen für die Verhinderung von Geldwäsche ein. Diese wurden als Organisationsrichtlinien ausschließlich für den internen Gebrauch hinterlegt. Die Organisationsrichtlinien der DZI beachten die Anfor-derung der Luxemburger Gesetze und Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus. Diese umfassen interne Kontrollen, Maßnahmen und jährliche Trainingskurse für die Angestellten der DZI.

Die vorgeschriebene Politik und festgelegten Maßnahmen sind für alle von der DZI durchgeführten Transaktionen, einschließlich der grenzüberschreitenden, verbindlich. Die Einhaltung der in den Organisationsrichtlinien festgelegten Politik und Maßnahmen wird durch eine unabhängige externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft.

Die interne Politik und Maßnahmen beinhalten die jeweils aktuellen Empfehlungen der FATF/GAFI. Luxemburg ist Mitglied der OECD-Organisation FATF/GAFI (Financial Action Task Force on Money Laundering / Groupe d'action financière sur le blanchiment de capi-taux). Luxemburg ist ebenfalls Mitglied der Europäischen Union (EU).

Entsprechend den Organisationsrichtlinien der DZI müssen die wirtschaftlich Begünstigten einer Kapitalgesellschaft in gleicher Weise identifiziert werden wie es für eine natürliche oder eine juristische Person vorgeschrieben ist. Die Identifikationspflichten gelten für alle Beteiligten/handelnden Personen.

Die Politik und Maßnahmen erfordern die Aufbewahrung der relevanten KYC-Aufzeichnungen. Nach Beendigung der Geschäftsver-bindung bewahrt die DZ BANK International S.A. die geldwäscherelevanten Aufzeichnungen mindestens sechs Jahre auf.

Verdächtige Transaktionen sind an die Financial Intelligence Unit (FIU) der Luxemburger Staatsanwaltschaft sowie der Luxemburger Bankenaufsicht (CSSF) zu melden. Die Maßnahmen erfordern bei Durchführung verdächtiger Transaktionen die vorherige Freigabe durch die FIU.

Die DZI stellt weder Korrespondenzbankdienstleistungen zur Verfügung, noch führt die DZI Kontenverbindungen mit "Shell Banks".

Die Aktionärsstruktur der DZ BANK International S.A.:

DZ PB S.A., Luxemburg
89,72 Prozent
Kooperierende Institute
7,38 Prozent
Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries
1,27 Prozent
Beteiligungs-AG der Bayrischen Volksbanken, Pöcking
1,00 Prozent
Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-AG; Hannover
0,63 Prozent
Gesamt
100,00 Prozent

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

DZ BANK International S.A.
Bereich Recht/Compliance/Geldwäsche
Boite postale 661
L-2016 Luxemburg
Tel.: 00352 44903-5110
Fax: 00352 45 73 93

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Stand: 02/2008


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