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US Patriot Act Certification
Wolfsberg AML Questionnaire
Nachfolgend die Informationen
zur Politik und den Maßnahmen der DZ BANK International S.A. (Registre
de Commerce et des Sociétés: Luxembourg No. B 15579), um
die Ausnutzung der DZ BANK International S.A. (DZI) zu Zwecken der Geldwäsche
und zur Finanzierung des Terrorismus zu verhindern:
Die DZI steht unter
der Kontrolle durch die Luxemburger Bankenaufsicht "Commission de
Surveillance du Sector Financier" (CSSF). Die durch die CSSF erteilte
Banklizenz erlaubt es der DZI Bankdienstleistungen anzubieten. Die Erbringung
von Bankdienstleistungen verpflichtet die DZI, die Luxemburger Gesetze
und Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung
des Terrorismus einzuhalten.
Die DZI hält
die vorgeschriebene Politik und festgelegten Maßnahmen für
die Verhinderung von Geldwäsche ein. Diese wurden als Organisationsrichtlinien
ausschließlich für den internen Gebrauch hinterlegt. Die Organisationsrichtlinien
der DZI beachten die Anfor-derung der Luxemburger Gesetze und Regelungen
zur Verhinderung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus.
Diese umfassen interne Kontrollen, Maßnahmen und jährliche
Trainingskurse für die Angestellten der DZI.
Die vorgeschriebene
Politik und festgelegten Maßnahmen sind für alle von der DZI
durchgeführten Transaktionen, einschließlich der grenzüberschreitenden,
verbindlich. Die Einhaltung der in den Organisationsrichtlinien festgelegten
Politik und Maßnahmen wird durch eine unabhängige externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
überprüft.
Die interne Politik
und Maßnahmen beinhalten die jeweils aktuellen Empfehlungen der
FATF/GAFI. Luxemburg ist Mitglied der OECD-Organisation FATF/GAFI (Financial
Action Task Force on Money Laundering / Groupe d'action financière
sur le blanchiment de capi-taux). Luxemburg ist ebenfalls Mitglied der
Europäischen Union (EU).
Entsprechend den Organisationsrichtlinien
der DZI müssen die wirtschaftlich Begünstigten einer Kapitalgesellschaft
in gleicher Weise identifiziert werden wie es für eine natürliche
oder eine juristische Person vorgeschrieben ist. Die Identifikationspflichten
gelten für alle Beteiligten/handelnden Personen.
Die Politik und Maßnahmen
erfordern die Aufbewahrung der relevanten KYC-Aufzeichnungen. Nach Beendigung
der Geschäftsver-bindung bewahrt die DZ BANK International S.A. die
geldwäscherelevanten Aufzeichnungen mindestens sechs Jahre auf.
Verdächtige Transaktionen
sind an die Financial Intelligence Unit (FIU) der Luxemburger Staatsanwaltschaft
sowie der Luxemburger Bankenaufsicht (CSSF) zu melden. Die Maßnahmen
erfordern bei Durchführung verdächtiger Transaktionen die vorherige
Freigabe durch die FIU.
Die DZI stellt weder
Korrespondenzbankdienstleistungen zur Verfügung, noch führt
die DZI Kontenverbindungen mit "Shell Banks".
Die Aktionärsstruktur
der DZ BANK International S.A.:
| DZ
PB S.A., Luxemburg |
89,72
Prozent
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| Kooperierende
Institute |
7,38
Prozent
|
| Bayerische
Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries
|
1,27
Prozent
|
| Beteiligungs-AG
der Bayrischen Volksbanken, Pöcking |
1,00
Prozent
|
| Norddeutsche
Genossenschaftliche Beteiligungs-AG; Hannover |
0,63
Prozent
|
| Gesamt |
100,00
Prozent
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Sollten Sie weitere
Informationen benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung
setzen.
DZ BANK International
S.A.
Bereich Recht/Compliance/Geldwäsche
Boite postale 661
L-2016 Luxemburg
Tel.: 00352 44903-5110
Fax: 00352 45 73 93
Druckversion
Stand: 02/2008
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